Benutzerordnung für den Online-Flohmarkt der Stadt Brandenburg an der Havel

Der Online-Flohmarkt, erreichbar über die Website der Stadt Brandenburg an der Havel, darf ausschließlich von privaten Haushalten/Privatpersonen genutzt werden. Er kann genutzt werden, um Gegenstände aus Haus, Hof und Garten, die sich im privaten Besitz eines Anbietenden befinden und/oder, nachbarschaftliche Hilfsangebote zum ...

Verkaufen | Verschenken | Verleihen | Tauschen

anzubieten. Der Online-Flohmarkt darf nicht genutzt werden, um gewerbliche Verkaufsangebote sowie Angebote für gewerbliche Dienstleistungen und/oder kommerzielle Waren- oder Werbeanzeigen zu veröffentlichen.

Wie ist der Zugriff auf den Online-Flohmarkt geregelt?

Um eine Anzeige im Online-Flohmarkt aufzugeben ist eine einmalige Online-Anmeldung als Nutzender erforderlich. Über den persönlichen, individuellen Benutzernamen und das Kennwort kann ein Nutzender jederzeit Anzeigen aufgeben, vorhandene Anzeigen bearbeiten oder entfernen. Interessierte, die im Online-Flohmarkt nur suchen möchten, haben freien Zugang zu den veröffentlichten Anzeigen.

Die Anmeldung und die Veröffentlichung von Anzeigen sind kostenfrei. Provisionen oder Vermittlungsgebühren werden von der Stadt Brandenburg an der Havel nicht erhoben.

Welche Rolle übernimmt die Stadt Brandenburg an der Havel, Fachgruppe Umwelt und Naturschutz?

Mit der Bereitstellung des Online-Flohmarktes innerhalb der Website der Stadt Brandenburg an der Havel stellt die Fachgruppe Umwelt und Naturschutz eine Plattform für alle Handlungen, die sich beim Verkaufen, Verschenken, Verleihen oder Tauschen ergeben, zur Verfügung. Diese Handlungen ergeben sich ohne Zutun der Stadt Brandenburg an der Havel direkt zwischen den angemeldeten Nutzenden (Anbietende) und den Interessenten, die den Online-Flohmarkt besuchen und in einer Anzeige etwas Gesuchtes gefunden haben.

Die Stadt Brandenburg an der Havel beziehungsweise die Fachgruppe Umwelt und Naturschutz werden hierbei auch nicht zum Vermittler zwischen den Nutzenden/Anbietenden und den Interessenten.

Prüfung der Anzeigen

Die veröffentlichten Anzeigen werden regelmäßig überprüft. Gewerbliche/kommerzielle Angebote werden in diesem Zusammenhang sofort entfernt. Ebenso entfernt, beziehungsweise durch die vorgenannten Prüfungen erst gar nicht veröffentlicht, werden rechtswidrige Angebote sowie solche die gegen Anstand, Sitte und die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung verstoßen.

Die Stadt Brandenburg an der Havel übernimmt keine Gewähr und Haftung für die über den Online-Flohmarkt zum Verkauf, zum Verschenken oder zum Tausch angebotenen Gegenstände, weder für die Korrektheit der Beschreibungen, noch für die Qualität oder Funktionsfähigkeit der Gegenstände.

Wie werden die Bestimmungen zum Schutz persönlicher Daten gewahrt?

Die persönlichen Daten, die die Nutzenden bei der Anmeldung angeben werden, soweit sie nicht durch jeden Nutzenden selber zum Zwecke der Kontaktaufnahme veröffentlicht werden, durch die Stadt Brandenburg an der Havel nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (DbgDSG) behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

Veröffentlichungsfristen für die Anzeigen

Der angemeldete Nutzende des Brandenburger Online-Flohmarktes kann seine Anzeige bis zu insgesamt 28 Tagen veröffentlichen. Anzeigen können jedoch auch vor Ablauf dieser Frist über die Anzeigenbearbeitung gelöscht werden, zum Beispiel, wenn das Angebotene zwischenzeitlich einen neuen Besitzenden gefunden hat.

Nach Ablauf der vom angemeldeten Nutzenden gesetzten Frist wird eine Anzeige automatisch gelöscht. Der Nutzende hat aber auch die Möglichkeit, die von ihm gesetzte Frist über die Anzeigenbearbeitung vor dem Ablaufdatum zu verlängern.

Diese Benutzerordnung für den Online Flohmarkt der Stadt Brandenburg an der Havel ist im Zusammenhang mit der Registrierung als Inserent von diesem vollinhaltlich anzuerkennen.

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