Altfahrzeuge

Altautos, Autowracks, Motorradwracks
  • Entsorgungsweg:
Altautoannahmestellen oder -verwertungsbetriebe

Altautoannahmestellen oder -verwertungsbetriebe

Annahme und Verwertung von Altfahrzeugen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Zitat Brandenburger Umweltnministerium
"Fahrzeuge enthalten eine Vielzahl an Bauteilen und Stoffen, die bei unsachgemäßer Entsorgung zu Umweltschäden führen können (zum Beispiel auslaufendes Getriebeöl).

Daher dürfen Altfahrzeuge nur in anerkannten Demontagebetrieben nach den Vorgaben der EU-Altfahrzeugrichtlinie und der Altfahrzeugverordnung zerlegt werden. Einzelteile werden als Ersatzteile wiederverwendet. Flüssigkeiten können durch entsprechende Aufbereitung recycelt werden. Metallle, Glas sowie Kunststoffbauteile werden soweit möglich stofflich oder energetisch verwertet. Auf diese Weise werden über 85 Prozent eines Altfahrzeugs wiederverwendet oder stofflich verwertet.

Die Abgabe von Altfahrzeugen in einem anerkannten Betrieb (Demontagebetrieb, Annahme- oder Rücknahmestelle) ist per Verordnung kostenlos. Der Letzthalter bekommt von dem anerkannten Betrieb bei der Abgabe einen Verwertungsnachweis. Anerkannte Betriebe finden Sie im LUIS Brandenburg (Landwirtschafts- und Umweltinformationssystem Brandenburg).

Siehe Links
Entsorgungsanlagen im Land Brandenburg | Kataster und
Entsorgungsfachbetriebe | Register | GADSYS

Verwertungsnachweis
Bei Überlassung des Altfahrzeuges ist dem Kfz-Halter der Verwertungsnachweis zu übergeben. Der Verwertungsnachweis und die Kfz-Zulassung sind der Kfz-Zulassungsstelle bei der Abmeldung des Fahrzeuges vorzulegen. Eine Ausfertigung des Verwertungsnachweises (Blatt 1 -rosa-) ist für den Kfz-Halter/-Eigentümer bestimmt.

Wird der Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Zuletzt aktualisiert: 18.12.2024 Zurück