Fenster und Türen

aus Holz
  • Entsorgungswege:
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Entsorgungsfachbetriebe

Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
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  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Das ist kein Sperrmüll
Altfenster, Fensterrahmen, Fensterlaibungen, Fensterladen gehören, genau wie Türen, Türzargen, Tür- und Fensterrahmen aus Holz zu Bauelementen die bei Bau-/Abbrucharbeiten anfallen nicht zum Sperrmüll.

Bauteile aus Holz, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, sind als Altholz der Kategorien II, III oder IV zu entsorgen. Solche Abfälle sind als gefährliche Abfälleeingestuft.

Altholz oder Baumischabfall
Wenn Sie Holzfenster und -türen als Altholz entsorgen möchten, entfernen Sie vorher das Glas aus den Rahmen und den verglasten Türen. Ist dies nicht möglich oder nicht geplant, sind die alten Fenster und Türen "mit Glas" zusammen mit Baumischabfällen zu entsorgen. Näheres dazu finden Sie bei der Abfallart "Baumischabfälle" (Suchwort Baumischabfall).

Gebührenpflichtig werden einzelne Altfenster und Türen am Kommunalen Wertstoffhof Brandenburg angenommen.
Wertstoffhof Bbg. | Aug.-Sonntag-Str. 3 | Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr | Sa 8 bis 14 Uhr

Ebenfalls kostenpflichtig werden Altfenster und Türen auch bei folgenden Firmen angenommen ...
Bossan Bau GmbH | Am Büttelhandfaßgraben | Telefon 03381 663451
Bossan Bau GmbH | Mörtelwerk Sandgrube Fohrde | Telefon 03381 663451
REMONDIS Industrie Service GmbH | Ndl. Döberitz | Telefon 03386 2570

Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*

* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.

Zuletzt aktualisiert: 18.12.2024 Zurück