Blumentöpfe und -kästen

Pflanzgefäße aus Kunststoff, Ton oder Keramik, in denen Pflanzen während ihrer Lebenszeit verblieben sind
  • Entsorgungswege:
Graue Restmülltonne und -säcke

Graue Restmülltonne und -säcke

zur Sammlung von Restabfällen

Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Sperrmüll-Entsorgung
Sperrmüll-Entsorgung
Containerdienste Ihrer Wahl
Containerdienste Ihrer Wahl
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

In die Gelbe Tonne? Niemals!
• Blumenkästen (für den Balkon) und Planztöpfe aus Kunststoff
Große Pflanztöpfe und Blumenkästen aus Kunststoff können zusammen mit anderem Mobiliar als Sperrmüll zur Abholung angemeldet werden. Kleinere Exemplare entsorgen Sie bitte bitte über die Restmülltonne. Große Pflanztöpfe und Blumenkästen aus Kunststoff gehören niemals in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne, denn es sind keine Verkaufsverpackungen.

• Pflanz- und Blumentöpfe, Blumenkästen (für den Balkon) aus Ton und Keramik
Wenn ein Blumentopf kaputtgeht, werfen Sie ihn einfach in den Restmüll. Möchten Sie sich jedoch von einer größeren Anzahl von Blumen- und Pflanztöpfen aus Ton oder Keramik trennen, fahren Sie am besten zum Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel in der August-Sonntag-Straße. Gegen eine Gebühr entsorgen Sie dort diese Abfälle als Bauschutt. Die Annahme erfolgt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr.

• Alternativ nutzen Sie einen Containerdienst als Entsorgungspartner.

Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*

* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.

Zuletzt aktualisiert: 18.12.2024 Zurück