Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Kommunaler Wertstoffhof der Stadt Brandenburg/Havel, August-Sonntag-Straße
Kennzeichen für Stoffe, die gesundheitsschädlich sind
Nie über den Restmüll entsorgen
Oben genannte Leuchtmittel gehören ...
zur Sammelgruppe/Gerätekategorie 3 (Beleuchtungsköper) und sind als Altlampen gemäß § 10 ElektroG "einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen".
• LED Lampen (light-emitting diode - Leuchtdiode) enthalten kein Quecksilber, sie leuchten über Leuchtdioden (ebenfalls elektronische Bauteile).
• Solarlampen/Solarleuchten leuchten durch die die Energie der Sonne. Damit das möglich ist, wird ein Solarmodul und ein Akku benötigt. Mittels des photovoltaischen Effektes, bei dem unter Lichteinfall eine elektrische Potentialdifferenz zwischen zwei Elektroden erzeugt wird, wird Licht in elektrische Energie verwandelt.
Gasentladungslampen und andere Leuchtmittel sind ...
• Kompaktleuchtstofflampen
• Energiesparlampen
• Quecksilberdampflampen
• Natriumdampflampen
• Halogenmetalldampflampen
• Leuchtstoffröhren
• Solarleuchten sowie
• LED-Leuchtmittel (light-emitting diodes)
Sammelstellen
Einzelne dieser (defekten) Lampen werden am Schadstoffmobil angenommen. Eine größere Anzahl sollte auf dem kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße von Mo bis Fr 8-18 Uhr und Sa 8-14 Uhr abgegeben werden.
Auch der Elektro-Lampen-Fachhandel und die großen Bau- und Elektromärkte der Stadt nehmen defekte Leuchtmittel zurück. Auch dort gibt es Kleinmengen-Sammelstellen bis 20 Altlampen sowie Großmengen-Sammelstellen, ab 20 Altlampen (siehe Link Sammelstellensuche).
Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.