Altautoannahmestellen oder -verwertungsbetriebe
Annahme und Verwertung von Altfahrzeugen
Nie über den Restmüll entsorgen
Zitat Brandenburger Umweltnministerium
"Fahrzeuge enthalten eine Vielzahl an Bauteilen und Stoffen, die bei unsachgemäßer Entsorgung zu Umweltschäden führen können (zum Beispiel auslaufendes Getriebeöl).
Daher dürfen Altfahrzeuge nur in anerkannten Demontagebetrieben nach den Vorgaben der EU-Altfahrzeugrichtlinie und der Altfahrzeugverordnung zerlegt werden. Einzelteile werden als Ersatzteile wiederverwendet. Flüssigkeiten können durch entsprechende Aufbereitung recycelt werden. Metallle, Glas sowie Kunststoffbauteile werden soweit möglich stofflich oder energetisch verwertet. Auf diese Weise werden über 85 Prozent eines Altfahrzeugs wiederverwendet oder stofflich verwertet.
Die Abgabe von Altfahrzeugen in einem anerkannten Betrieb (Demontagebetrieb, Annahme- oder Rücknahmestelle) ist per Verordnung kostenlos. Der Letzthalter bekommt von dem anerkannten Betrieb bei der Abgabe einen Verwertungsnachweis.
Anerkannte Betriebe finden Sie im Register zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe >>> siehe Linkliste.