Gemäß Abfallentsorgungssatzung müssen biologisch verwertbare Garten- und Küchenabfälle (z. B. Obst- und Gemüsereste, sonstige Speisereste), soweit sie nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden, über die Biotonne einer Verwertung durch Kompostierung zugeführt werden. Die kompostierbaren Abfälle müssen unverpackt und frei von sonstigen Verunreinigungen (z. B. Glas, Kunststoff, Metall) sein.
Haare jeder Art nicht über Toilette oder Waschbecken entsorgen, da die Abwasserrohre verstopfen können.
Über die Biotonnen entsorgen oder selber kompostieren. Haare lassen sich sehr gut kompostieren, müssen aber gut mit Häcksel oder anderen Bioabfällen abgedeckt bzw. gemischt werden.