Gemäß Abfallentsorgungssatzung müssen biologisch verwertbare Garten- und Küchenabfälle (z. B. Obst- und Gemüsereste, sonstige Speisereste), soweit sie nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden, über die Biotonne einer Verwertung durch Kompostierung zugeführt werden. Die kompostierbaren Abfälle müssen unverpackt und frei von sonstigen Verunreinigungen (z. B. Glas, Kunststoff, Metall) sein.
Obstabfälle aller Sorten gehören in die Biotonne oder können im eigenen Garten kompostiert werden. Schalen von Südfrüchten eher nur über die Biotonne entsorgen, es könnten Chemikalien anhaften, die der Haltbarmachung dienten und nun die Kompostierung behindern.
Zur Sammlung in der Küche nutzen Sie bitte KEINE Plastiktüten, Folien oder andere Kunststoffverpackungen.
Kunststoffe sind NICHT kompostierbar, weder auf dem heimischen Komposthaufen, noch in der Großkompostieranlage. Nutzen Sie bitte auch keine Kunststofftüten, die die Aufschrift "biologisch abbaubar" o. ä. tragen!