Ensorgungsfachbetriebe
Regionale Entsorgungsunternehmen
Das ist kein Sperrmüll
Altfenster, Fensterrahmen, Fensterlaibungen, Fensterladen gehören, genau wie Türen, Türzargen, Tür- und Fensterrahmen aus Holz zu Bauelementen die bei Bau-/Abbrucharbeiten anfallen nicht zum Sperrmüll.
Bauteile aus Holz, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, sind als Altholz der Kategorien II, III oder IV zu entsorgen. Solche Abfälle sind als gefährliche Abfälle eingestuft.
Altholz oder Baumischabfall
Wenn Sie Holzfenster und -türen als Altholz entsorgen möchten, entfernen Sie vorher das Glas aus den Rahmen und den verglasten Türen. Ist dies nicht möglich oder nicht geplant, sind die alten Fenster und Türen "mit Glas" zusammen mit Baumischabfällen zu entsorgen. Näheres dazu finden Sie bei der Abfallart "Baumischabfälle" (Suchwort Baumischabfall).
Gebührenpflichtig werden einzelne Altfenster und Türen am Kommunalen Wertstoffhof Brandenburg angenommen.
Wertstoffhof Bbg. | Aug.-Sonntag-Str. 3 | Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr | Sa 8 bis 14 Uhr
Ebenfalls kostenpflichtig werden Altfenster und Türen auch bei folgenden Firmen angenommen ...
Bossan Bau GmbH | Am Büttelhandfaßgraben | Telefon 03381 663451
Bossan Bau GmbH | Mörtelwerk Sandgrube Fohrde | Telefon 03381 663451
REMONDIS Industrie Service GmbH | Ndl. Döberitz | Telefon 03386 2570