Wellpolyesterplatten

Wellplastik, Lichtplatten aus Abriss- und Umbaumaßnahmen sowie Verschnittreste
  • Entsorgungswege:
Containerdienste Ihrer Wahl

Containerdienste Ihrer Wahl

Entsorgungsfachbetriebe

Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Wellpolyesterplatten sind kein Sperrmüll.

Es handelt sich um Abfälle aus wetterbedingten Zerstörungen, Bau und Umbaumaßnahmen. Bitte entsorgen Sie diese als Baumischabfall über einen Containerdienst Ihrer Wahl oder gegen Entgelt auf dem kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße (Mo bis Fr 8-18 Uhr | Sa 8-14 Uhr ).

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Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*

* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.

Zuletzt aktualisiert: 24.10.2023 Zurück