Anrufbeantworter bis Zitruspresse

elektrische und elektronische Kleingeräte und Großgeräte von A bis Z
  • Entsorgungswege:
Elektro-Altgeräte-Entsorgung

Elektro-Altgeräte-Entsorgung

nach Anmeldung über die Hotline oder die Online-Anmeldung

Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restmüll entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen. Elektro-/Elektronikgeräte enthalten viele wertvolle Metalle, die recycelt werden können. Darum ist eine Entsorgung über den Restmüll verboten.

Elektro-/Elektronikaltgeräte können zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße (Mo bis Fr 8-18 Uhr | Sa 8-14 Uhr ) selbst abgegeben werden. Außerdem werden sie nach Anmeldung über die Hotline 03381 323737 oder über das Online-Formular für die Entsorgung von Elektroschrott (siehe Link) zwei Mal im Jahr gebührenfrei abgefahren.

Zu den Elektroklein- und -großgeräten gehören auch die Folgenden, hier im Abfall ABC nicht gesondert aufgeführten elektrischen Geräte und sicher etliche andere mehr ...
• Anrufbeantworter
• Beamer
• Bildwerfer
• Bildschirm, Monitor
• Bohr- und andere Heimwerkermaschinen (elektrisch)
• Brillenreigungsgerät
• Brotröster
• Bügeleisen
• Bügelstation
• CD und DVD-Spieler
• Computer, PC, Tower, Rechner, Laptop
• Christbaumbeleuchtung (elektrisch)
• Dampfbügeleisen
• Digitalprojektor
• Dosenöffner (elektrisch)
• Dunstabzugshaube
• Eierkocher (elektrisch)
• Elektroherd, Cerankochfelder, Campingkochplatten
• Espressomaschine
• Faxgerät
• Filmkamera
• Fernseher
• Flachbildfernseher
• Folienschweißgerät
• Fotokopiergeräte
• Friteuse
• Gebläse
• Geschirrspülmaschine, Geschirrspüler, Spülmaschine
• Grill (elektrisch)
• Haarglätteisen
• Haartrockner
• Handrührgerät
• Hometrainer
• Kaffeeautomat
• Kaffeemaschine
• Klimagerät
• Kopierer
• Küchenwaage
• Kühlschrank, Kühltruhe, Gefriertruhe, Gefrierschrank, elektrische Kühltasche
• Lampen und Leuchten
• Laserdrucker
• Lockenstab
• Luftbefeuchtungsgerät
• Lüfter
• Mikrowelle
• Mikrowellenherd
• Milchschäumer (elektrisch)
• Mixer (elektrisch)
• Mühle (elektrisch)
• Nähmaschine, elektrisch, elektronisch
• Ölradiator, elektrisches Heizgerät, Ölofen
• Personenwaage elektronisch
• Plattenspieler
• Radiogerät
• Radiowecker
• Rasierapparat (elektrisch)
• Reisebügeleisen
• Receiver, Sattelitenschüsseln
• Sandwichmaker
• Scanner
• Schreibmaschine, elektrisch, elektronisch
• Stabmixer
• Staubsauger
• Taschenrechner
• Tastatur, Kabel, Bauteile und ähnliches PC.Zubehör
• Teemaschine
• Tintenstrahldrucker
• Toaster
• Tonbandgerät
• Ventilatoren aller Art
• Videokamera
• Videoprojektor
• Videorekorder
• Waffeleisen (elektrisch)
• Walkman
• Wäscheschleuder
• Wäschetrockner
• Waschmaschine
• Wasserkocher
• Weihnachtsbaumbeleuchtung
• Zerkleinerer (elektrisch)
• Zitruspresse (elektrisch)

Ist ein Stück für den Online-Flohmarkt dabei?
Bitte prüfen Sie vor Anmeldung intakter, gut gepflegter Elektrogeräten, ob Sie diese jemandem schenken oder spenden könnten, unter anderem mit Hilfe des Online-Flohmarktes. Sie helfen damit, das Abfallaufkommen zu reduzieren.


Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.

Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024 Zurück