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  • Entsorgungswege:
Elektro-Altgeräte-Entsorgung

Elektro-Altgeräte-Entsorgung

nach Anmeldung über die Hotline oder die Online-Anmeldung

Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restmüll entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen. Elektro-/Elektronikgeräte enthalten viele wertvolle Metalle, die recycelt werden können. Darum ist eine Entsorgung über den Restmüll verboten.

Elektro-/Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten werden nach Terminvereinbarung über die Hotline 03381 323737 oder das Online Formular zwei Mal im Jahr abgefahren. Außerdem können alle E-Altgeräte auf dem kommunalen Wertstoffhof Brandenburg, August-Sonntag-Straße 3 angeliefert werden.

Ist ein Stück für den Online-Flohmarkt dabei?
Bitte prüfen Sie vor Anmeldung intakter, gut gepflegter Elektrogeräten, ob Sie diese jemandem schenken oder spenden könnten, unter anderem mit Hilfe des Online-Flohmarktes. Sie helfen damit, das Abfallaufkommen zu reduzieren.


Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen. Sie können selbst zu den Recyclinghöfen der Stadt gebracht werden oder werden nach Anmeldung über das Online-Formular abgeholt.

Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.

Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024 Zurück