Getränkedosen

aus Aluminium oder Weißblech
  • Entsorgungsweg:
Gelber Sack, Gelbe Tonne, Wertstoffdepotcontainer
Gelber Sack, Gelbe Tonne, Wertstoffdepotcontainer
  • Gefahrstoffhinweise:
Nie über den Restmüll entsorgen
  • Alternativer Entsorgungsweg:
bei Handel oder Fachfirmen zurückgeben
bei Handel oder Fachfirmen zurückgeben
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Sofern mit Einwegpfand belegt: Rückgabe gegen Pfanderstattung beim Lebensmittelhandel.
Zur Abfallvermeidung bereits beim Einkauf darauf achten, wo Sie auf Verpackungen verzichten können.

Getränke am besten in Mehrwegverpackungen aus Glas kaufen.

Verkaufsverpackungen (LVP = Leichtverpackungen) aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech sowie Verbundverpackungen - immer in den Gelben Sack. Typische Verbundverpackung ist der Getränkekarton, bestehend aus Karton, verbunden mit einer Polyethylenfolien sowie, für länger haltbare Produkte auch einer dünnen Aluminiumfolie.

Getränkedosen bestehen aus Aluminium oder Weißblech und einem Deckel aus Aluminium.

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Am 3. Juli 2021 sind die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten (mehr dazu siehe Linkliste unten).

Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
• Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
• Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.

Zuletzt aktualisiert: 11.01.2023 Zurück