Kraftpapiersäcke

Zementsäcke, Hundefuttersäcke, Mörtelsäcke und Co. mit Kunststoffeinlage oder Aluminiumfolie beschichtet
  • Entsorgungswege:
REPASACK bundesweit

REPASACK bundesweit

Rücknahme und Verwertung gebrauchter Kraftpapiersäcke

Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Containerdienste Ihrer Wahl
Containerdienste Ihrer Wahl
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restmüll entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Es handelt sich hier um leere Säcke diverser Baustoffe, wie ...
• Zement, Estrich, Gips oder Ausgleichsmasse
• sind mit Kunststoffeinlagen oder mit Aluminiumfolie beschichtet, ebenso wie …
• Säcke für Dünge- und Futtermittel.

Diese Säcke enthalten zudem in aller Regel Restmengen der vorherigen Füllgüter. Aufgrund der Beschichtungen sind diese Säcke wasser-/feuchtigkeitsundurchlässig. Eine Entsorgung über das Altpapier ist darum nicht möglich.

Entweder Sie nutzen ein Rücknahmesystem (wie REPASACK) oder einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb / einen Containerdienst, der diese Säcke meist als Baumischabfall deklariert und entsorgt. Bei den REPASACK-Annahmestellen müssen Säcke der Füllgutgruppen Baustoffe, Nahrungs- und Futtermittel, chemische Erzeugnisse und Papiersäcke mit Aluminiumanteil getrennt voneinander abgegeben werden.

Können das REPASACK-SYSTEM oder eine Containerdienst/Entsorgungsfachbetrieb nicht genutzt werden, aus Baumischabfall auf dem kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße von Mo bis Fr 8-18 Uhr und Sa 8-14 Uhr selbst anliefern.

+++

Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*

* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.

Zuletzt aktualisiert: 20.10.2023 Zurück