Autobatterien

Bleiakkus, Bleibatterien, Starterbatterien, KFZ-Batterien (mit und ohne Akkusäure)
  • Entsorgungswege:
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben

Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben

und/oder bundesweiten und regionalen Rücknahmesystemen

Schadstoffmobil
Schadstoffmobil
  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für Stoffe, die stark ätzend wirken

Nie über den Restmüll entsorgen

Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Starterbatterien für Kraftfahrzeuge können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Wenn gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine verbrauchte Batterie zurückgegeben wird, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Rückgabepfand in Höhe von 7,50 EURO zu erheben. Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie wird dieses dann von der Verkaufsstelle zurückerstattet, der Kaufbeleg ist vorzulegen.

Starterbatterien aus älteren Kfz oder sonstiger Herkunft werden auch am Schadstoffmobil angenommen.

Zuletzt aktualisiert: 24.10.2023 Zurück