Coffe-to-Go Becher

Coffee-to-go Einwegbecher, Pappteller, Pommesschalen u. -Schütten, Grillschalen, Döner-Pommes-Boxen von der Imbissbude u. a. Einweggeschirr aus beschichteter Pappe
  • Entsorgungsweg:
Graue Restmülltonne und -säcke für Restabfall
Graue Restmülltonne und -säcke für Restabfall
  • Gefahrstoffhinweise:
Nie über den Restmüll entsorgen
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Benutzte Pappteller u. ä. immer über den Restmüllbehälter entsorgen. Das betrifft auch Kartonagen, die mit Speiseresten verunreinigt sind, wie den Pizzakarton, Pappbecher für Pommes Fittes oder Suppen und den Coffe-to-Go Becher!

Am besten, immer auf die Verwendung von Einwegprodukten verzichten. Insbesondere auch auf Partys und Feiern Einweggeschirr (Pappteller, Plastikbecher, Plastikbesteck u. a. m.) und auch Coffee-To-Go Becher bitte nicht nutzen!

Abfälle zu vermeiden schont wertvolle Ressourcen und schützt Mensch und Umwelt. Die Verwendung qualitativ hochwertiger und meist langlebigerer Produkte hilft immer, Abfälle zu vermeiden.

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Hinsichtlich der Nutzung und Entsorgung von Einwegartikeln beachten Sie bitte diesen Hinweis ...
Am 3. Juli 2021 sind die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten (mehr dazu siehe Linkliste unten).

Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.

Zuletzt aktualisiert: 23.02.2023 Zurück