Gelber Sack, Gelbe Tonne
und Wertstoffdepotcontainer
Nie über den Restmüll entsorgen
Zitat Grüner Punkt
"Bei Blumentöpfen und/oder Anpflanztöpfen aus Kunststoff (also Blumen- und Pflanzentöpfe für Freilandpflanzen oder für Pflanzen, die üblicherweise nach dem Kauf umgesetzt beziehungsweise ausgesetzt werden) übernimmt der Kunststoffkörper eine wesentliche Verpackungsfunktion. Sofern der Blumentopf nicht dazu bestimmt ist, dass die Pflanze während ihrer Lebenszeit darin verbleibt, handelt es sich im Sinne der Verpackungsverordnung (VerpackV) eindeutig um eine Verkaufsverpackung."
Pflanzentrays und Anzuchttöpfe aus Kunststoff, die Sie im Bau- oder Gartenmarkt oder beim Gärtner kaufen, gelten als Verkaufsverpackungen. Das trifft zu, wenn die Pflanze nicht während ihrer gesamten Lebenszeit darin verbleibt. Auch Kunststoffpaletten zum Transport der bepflanzten Töpfe zählen dazu. Nachdem Sie die Pflanzen entnommen haben, entsorgen Sie diese über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne.
Leere Verkaufsverpackungen (LVP = Leichtverpackungen) aus Kunststoff, Aluminium und Weißblech sowie Verbundverpackungen gehören immer in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne zur Verwertung.