Einweggeschirr und -besteck

Einwegbesteck, - teller, -becher und andere Einwegartikel aus Kunststoff (auch Styropor) und Verbundmaterial (Serviceverpackungen)
  • Entsorgungsweg:
Gelber Sack, Gelbe Tonne

Gelber Sack, Gelbe Tonne

und Wertstoffdepotcontainer

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch Styropor) und Verbundmaterial (Serviceverpackungen) und weitere Einwegartikel, wie Einkaufstüten aus Kunststoff, Imbißverpackungen und ähnliches aus den gleichen Materialien dürfen, obwohl vielfach eigentlich keine Verkaufsverpackung über den Gelben Sack/die Gelbe Tonnen entsorgt werden.

Am besten ist es aber, immer auf die Verwendung von Einwegprodukten verzichten. Insbesondere auch auf Partys und Feiern Einweggeschirr (Pappteller, Plastikbecher, Plastikbesteck und anderes mehr). Und bitte verzichten Sie auch auf die Benutzung von Coffee To-Go Bechern!

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Hinsichtlich der Nutzung und Entsorgung von Einwegartikeln beachten Sie bitte diesen Hinweis ...
Am 3. Juli 2021 sind die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten (mehr dazu siehe Linkliste unten).

Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.


Zuletzt aktualisiert: 18.10.2023 Zurück