außerdem weitere Einwegartikel, wie Blumentöpfe als Verkaufsverpackung, Einkaufstüten, Imbißverpackungen dürfen über den Gelben Sack entsorgt werden.
Am besten, immer auf die Verwendung von Einwegprodukten verzichten. Insbesondere auch auf Partys und Feiern Einweggeschirr (Pappteller, Plastikbecher, Plastikbesteck u. a. m.) und auch Coffee To-Go Becher bitte nicht nutzen!
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Hinsichtlich der Nutzung und Entsorgung von Einwegartikeln beachten Sie bitte diesen Hinweis ...
Am 3. Juli 2021 sind die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten (mehr dazu siehe Linkliste unten).
Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).
Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.