Feuerwerkskörper

nicht benutzt, bzw. abgebrannt, Reste nach der Silvesterfeier
  • Entsorgungsweg:
Restmüllsammlung
Restmüllsammlung
  • Gefahrstoffhinweise:
Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die sich schnell entzünden Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die Haut und Augen schädigen Gefahrstoffkennzeichen - gesundheitsgefährdende Stoffe Nie über die Toilette entsorgen
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Als Restmüll ist der Anteil der Haushaltsabfälle zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und/oder, der keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen wie Bioabfall, Altpapier, Leichtverpackungen, Verpackungsglas, Elektroaltgeräten, Alttextilien, gefährlichen Abfällen oder verwertbaren Bau- und Abbruchabfälle zugeordnet werden kann.

Für die Entsorgung über den Restmüll bitte auf folgende Art unbrauchbar machen:
zuerst einige Stunden ins Wasser legen, danach zusammen mit einer Schaufel Sand in eine Kunststofftüte verpacken, dann in den Restmüllbehälter geben.

Abgebrannte Feuerwerkskörper und auch die Karton- oder Papierreste, die direkt von den Feuerwerkskörpern stammen, müssen über den Restmüllbehälter entsorgt werden. Die Papier- und Kartonreste sind aufgrund der Anhaftungen von Kunststoffen, chemischen Verbindungen sowie der Verbrennungsrückstände für die Papiertonne und damit die Verwertung nicht mehr geeignet.

Auch Ihr Polizeirevier nimmt Ihnen die ungenutzten Raketen und Knaller zur fachgerechten Entsorgung ab.

Ungenutzte Feuerwerkskörper entweder bis Silvester des nächsten Jahres trocken und sicher vor unbefugtem Zugriff aufheben oder über die Restmüllbehälter entsorgen.

Zuletzt aktualisiert: 07.06.2019 Zurück