Essens- und Speisereste

Fleisch- und Wurstreste, Speiseöl-/Fettreste, Fleisch- und Geflügelfleischknochen, Fischgräten sowie Essensreste/Speisereste gekocht oder gebraten (nur aus privatem Anfall), überlagert, verdorben
  • Entsorgungsweg:
Graue Restmülltonne und -säcke

Graue Restmülltonne und -säcke

zur Sammlung von Restabfällen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Insbesondere gekochte/Gebratene Essens-/Lebensmittelreste und Knochen, und solche, die tierischen Ursprungs sind, bitte in Kunststoffbeutel verpacken, wenn sie in die Restmüllbehälter gegeben werden. Dadurch wird die Bildung von Gerüchen und der Befall mit Fliegen verhindert.

Knochen sollten nicht kompostiert werden. Sie ziehen Ungeziefer an und sie verrotten nicht, beziehungsweise sehr langsam. Darum gehören sie auch NICHT in die Biotonne.

Als Restmüll ist der Anteil der Haushaltsabfälle zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und/oder, der keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen wie Bioabfall, Altpapier, Leichtverpackungen, Verpackungsglas, Elektroaltgeräten, Alttextilien, gefährlichen Abfällen oder verwertbaren Bau- und Abbruchabfälle zugeordnet werden kann.

Zuletzt aktualisiert: 17.10.2023 Zurück