Glüh- und Halogenlampen

defekt
  • Entsorgungsweg:
Restmüllsammlung
Restmüllsammlung
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Als Restmüll ist der Anteil der Haushaltsabfälle zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und/oder, der keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen wie Bioabfall, Altpapier, Leichtverpackungen, Verpackungsglas, Elektroaltgeräten, Alttextilien, gefährlichen Abfällen oder verwertbaren Bau- und Abbruchabfälle zugeordnet werden kann.

Defekte Glüh- und Halogenlampen gehören in den Restmüll.

Nicht in den Restmüll gehören jedoch Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren (das sind sog. Gasentladungslampen)! Diese sind beim Schadstoffmobil abzugeben oder können, bei der Anlieferung von Elektroaltgeräten auf dem Wertstoffhof Recyclingpark, ebenfalls abgegeben werden.

Annahme auf dem kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße (Mo bis Fr 8-18 Uhr | Sa 8-14 Uhr )

Annahme von Gewerbetreibenden
Für folgende Stoffe ist ein Entgelt entsprechend der Entgeltordnung für Direktanlieferer der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link) in bar zu entrichten.
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sperrmüll aus Gewerbe
• Rost- und Kesselasche
• Auskleidungen aus feuerfesten Materialien
• Kunststoffe
• Bitumengemische
• Baustoffe auf Gipsbasis

Annahme von privaten Haushalten
Folgende Abfälle werden in haushaltsüblichen Mengen von Einwohnern der Stadt Brandenburg an der Havel kostenfrei angenommen:
• Sperrmüll
• E-Schrott
• Papier, Pappe, Kartonagen
• Kleinstmengen von Schadstoffen aus dem Haushalt

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2021 Zurück