Graue Restmülltonne und -säcke
zur Sammlung von Restabfällen
Defekte Glüh- und Halogenlampen sind über den Restmüll zu entsorgen.
Die meisten Halogenlampen sind seit September 2023 verboten. Bitte informieren Sie sich über die Veränderungen im Angebot an Lampen über den Link "Welche Lampen weichen, welche dürfen bleiben" und den Link "Welche Folgen hat das Halogenlampenverbot".
Glühlampen und Halogenlampen gehören auch nicht ins Altglas, denn es handelt sich nicht um eine Glasverpackung.
Nicht in den Restmüll gehören jedoch Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren (das sind die sogenannten Gasentladungslampen).
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren sind beim Schadstoffmobil abzugeben oder können, zum Beispiel bei der Anlieferung von Elektroaltgeräten auf dem kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße von Mo bis Fr 8-18 Uhr und Sa 8-14 Uhr abgegeben werden.