Als Restmüll ist der Anteil der Haushaltsabfälle zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und/oder, der keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen wie Bioabfall, Altpapier, Leichtverpackungen, Verpackungsglas, Elektroaltgeräten, Alttextilien, gefährlichen Abfällen oder verwertbaren Bau- und Abbruchabfälle zugeordnet werden kann.
Zerbrochene Bier-, Wein- oder Saftgläser, Glasgeschirr oder Glasvasen dürfen NICHT über die Glascontainer entsorgt werden. Diese Abfälle gehören in die Restmüllbehälter.