Graue Restmülltonne und -säcke
zur Sammlung von Restabfällen
Auf keinen Fall ins Altpapier
Ungenutzte Restrollen jeder Art von Tapeten, Zuschnittreste neuer Tapeten sowie abgelöste Tapeten gehören nicht ins Altpapier.
• Tapetenreste fallen üblicherweise als ausnahmsweise anfallende Restmüllübermenge an. Kleinere Mengen können daher in den gebührenpflichtigen blauen Restmüllsäcken entsorgt werden.
• Größere Mengen, insbesondere abgelöste Tapeten, sollten auf dem kommunalen Wertstoffhof in Brandenburg an der Havel angeliefert werden. Die Adresse ist August-Sonntag-Straße. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag, 8-18 Uhr, und am Samstag, 8-14 Uhr. Alternativ kann ein Containerdienst für die Entsorgung genutzt werden.
Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*
* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.