Tapete

Restrollen und Verschnitt, abgelöste Tapeten
  • Entsorgungsweg:
Graue Restmülltonne und -säcke

Graue Restmülltonne und -säcke

zur Sammlung von Restabfällen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Ungenutzte Restrollen jeder Art von Tapeten, Zuschnittreste neuer Tapeten sowie abgelöste Tapeten gehören NICHT ins Altpapier.

Da Tapetenreste üblicherweise als ausnahmsweise anfallende Restmüllübermenge anfallen, können kleinere Mengen über die zugelassenen gebührenpflichtigen blauen Restmüllsäcke entsorgt werden. Größere Mengen, vor allem vom abgelöster Tapete auf dem kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße von Mo bis Fr 8-18 Uhr und am Sa 8-14 Uhr selbst anliefern oder über einen Containerdienst entsorgen lassen.

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Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*

* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.

Zuletzt aktualisiert: 17.10.2023 Zurück