Tapetenkleister

Restmengen, auch von Zell-Leim und Wandbelagskleber auf Zellulose- und Kunstharzbasis
  • Entsorgungsweg:
Graue Restmülltonne und -säcke

Graue Restmülltonne und -säcke

zur Sammlung von Restabfällen

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über die Toilette entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Restmengen des Pulvers in der Verpackung über den Restmüll entsorgen. Restmengen flüssiger Produkte vor der Entsorgung weitestgehend eintrocknen lassen und einem Kunststoffbeutel verpackt über den Restmüll entsorgen.

Als Restmüll ist der Anteil der Haushaltsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und/oder, der keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen wie Bioabfall, Altpapier, Leichtverpackungen, Verpackungsglas, Elektroaltgeräten, Alttextilien, gefährlichen Abfällen oder verwertbaren Bau- und Abbruchabfälle zugeordnet werden kann.

Zuletzt aktualisiert: 17.10.2023 Zurück