Gipskartonplatten

Rigipsplatten, Gipskarton-Bauplatte, fermacell Gipsfaser-Platten
  • Entsorgungswege:
Ensorgungsfachbetriebe

Ensorgungsfachbetriebe

Regionale Entsorgungsunternehmen

REMONDIS
REMONDIS
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Containerdienste Ihrer Wahl
Containerdienste Ihrer Wahl
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Abrißabfälle auf Gipsbasis
Bei privaten Um- und Ausbauarbeiten kommen Bauplatten auf Gipsbasis sehr häufig zum Einsatz. Entsprechende Restmengen und Verschnitte sind daher als Abfall zu entsorgen. Noch häufiger fallen Gipskarton- und Gipsfaser-Platten bei Abrissarbeiten alter Bäder oder Küchen an.

Sind Gipskarton- und Gipsfaser-Platten lediglich mit Tapeten beklebt, kann man sie als Gipsabfall entsorgen. Kleben Wand- oder Bodenfliesen auf den Platten oder haften Estrich- und Putzreste großflächig an, müssen diese Platten als Baumischabfall entsorgt werden.

Einen Entsorger beauftragen
Gipskartonplatten aus dem Abriss, Verschnitt aus dem Aufbau sowie Bruchplatten über einen Containerdiest ihrer Wahl beispielsweise über die Firma Frischbeton Brandenburg oder die REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG, Niederlassung Döberitz (vormals Fehr) kostenpflichtig zur Entsorgung abgeben.

1. Frischbeton Brandenburg| Fohrder Landstr. 4A | Mo bis Fr 6:30 bis 16 | Sa Frühling bis Herbst 7 - 11 Uhr
2. REMONDIS | Ndl. Döberitz | Telefon 03386 2570

Oder zum Wertstoffhof bringen
Kostenpflichtig werden Gipsabfälle auch am Kommunalen Wertstoffhof Brandenburg | Aug.-Sonntag-Str. 3 | Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr | Sa 8 - 14 Uhr angenommen.

Es ist möglich geringe Mengen von Verschnittteilen und Bruchplatten aus privatem Anfall über den Restmüll zu entsorgen. Beachten Sie in diesem Fall das zulässige Gewicht des Restmüllbehälters.



Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*

* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.

Zuletzt aktualisiert: 04.03.2025 Zurück