Containerdienste Ihrer Wahl
Entsorgungsfachbetriebe
Bei privaten Um- und Ausbauarbeiten werden Bauplatten auf Gipsbasis sehr häufig eingesetzt, entsprechende Restmengen und Verschnitte sind darum als Abfall zu entsorgen. Fast noch häufiger fallen Gipskarton- und Gipsfaser-Platten bei Abrißarbeiten alter Bäder oder Küchen an.
Sind Gipskarton- und Gipsfaser-Platten lediglich mit Tapeten beklebt, können sie als Gipsabfall entsorgt werden. Sind Wand- und/oder Boden-Fliesen auf den Gipskartonplatten aufgeklebt oder haften Estrich- und Putzreste auf größeren Flächen an, müssen diese Platten als Baumischabfall (siehe oben) entsorgt werden.
Gipskartonplatten aus dem Abriss, Verschnitt aus dem Aufbau sowie Bruchplatten über einen Containerdiest ihrer Wahl beispielsweise über die Firme Frischbeton Brandenburg oder die REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG, Niederlassung Döberitz (vormals Fehr) kostenpflichtig zur Entsorgung abgeben.
Frischbeton Bbg. | Fohrder Landstr. 4A | Mo bis Fr 6:30 bis 16 | Sa Frühl. bis Herb. 7 bis 11 Uhr
REMONDIS Industrie Service GmbH | Ndl. Döberitz (vormals Fehr) | Tel. 03386 25 70
Kostenpflichtig werden Gipsabfälle auch am Kommunalen Wertstoffhof Brandenburg angenommen.
Wertstoffhof Bbg. | Aug.-Sonntag-Str. 3 | Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr | Sa 8 bis 14 Uhr
Kleine Mengen Verschnittteile und Bruchplatten über den Restmüll entsorgen. Das zulässige Gewicht des Restmüllbehälters beachten.
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Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*
* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.