Gemäß Abfallentsorgungssatzung müssen biologisch verwertbare Garten- und Küchenabfälle (z. B. Obst- und Gemüsereste, sonstige Speisereste), soweit sie nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden, über die Biotonne einer Verwertung durch Kompostierung zugeführt werden. Die kompostierbaren Abfälle müssen unverpackt und frei von sonstigen Verunreinigungen (z. B. Glas, Kunststoff, Metall) sein.
Benutzte, feuche Bögen von der Küchenrolle können in die Biotonne oder auf den Kompost, insbesondere auch dann, wenn sie zum verpacken von feuchten Bioabfällen oder zum aufnehmen von diversen Feuchtigkeiten genutzt wurden. Bitte bevorzugen Sie Küchenpapier aus 100% Altpapier. Achten Sie auf die Kennzeichnung mit dem Blauen Engel.
Benutztes Küchenpapier, genacu wie andere benutzten Hygienepapiere, Tempotaschentücher, Servietten u. ä. NICHT über das Altpapier entsorgen.