Blumentöpfe und -kästen

Pflanzgefäße aus Kunststoff, Ton oder Keramik
  • Entsorgungswege:
Graue Restmülltonne und -säcke

Graue Restmülltonne und -säcke

zur Sammlung von Restabfällen

Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Sperrmüll-Entsorgung
Sperrmüll-Entsorgung
Containerdienste Ihrer Wahl
Containerdienste Ihrer Wahl
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

• Blumenkästen (für den Balkon) und Planztöpfe aus Kunststoff
Große Pflanztöpfe und Blumenkästen aus Kunststoff können zusammen mit anderem Mobilar als Sperrmüll zur Abholung angemeldet werden. Die kleineren Exemplare entsorgen Sie bitte über die Restmülltonne. Auf keinen Fall große Pflanztöpfe und Blumenkästen aus Kunststoff über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne entsorgen, denn es handelt sich nicht um Verkaufsverpackungen.

• Pflanz- und Blumentöpfe, Blumenkästen (für den Balkon) aus Ton und Keramik
Ist Ihnen ein Blumentopf zerbrochen, können Sie diesen über den Restmüllbehälter entsorgen. Müssen Sie sich aber von einer Vielzahl von Blumen- und Pflanztöpfe jeder Größe trennen, bringen Sie diese am besten, gegen Zahlung von Annahmekosten zum kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße. Dort werden Ihnen diese Abfälle als Bauschutt von Mo bis Fr 8-18 Uhr und Sa 8-14 Uhr abgenommen.

• Alternativ nutzen Sie einen Containerdienst als Entsorgungspartner.

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Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*

* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.

Zuletzt aktualisiert: 17.10.2023 Zurück