Eimer von Dispersionsfarben

Meist ovale, überwiegend weiße, 10-Liter fassende Eimer aus Kunststoff
  • Entsorgungsweg:
Gelber Sack, Gelbe Tonne

Gelber Sack, Gelbe Tonne

und Wertstoffdepotcontainer

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Bei Dispersionsfarben (weiße Wandfarbe für Innenräume, meist im ovalen 10-Liter-Eimer) handelt es sich um Kunstharzdispersionsanstriche, die zum Anstrich von Außen- und Fassadenbereichen und Feuchtbereichen im Hausinneren genutzt werden. Dispersionsfarben enthalten keine Lösemittel und sind vielfach mit dem Blauen Engel gekennzeichnet. Eimer mit Resten von Dispersionsfarbe müssen deshalb nicht als gefährliche Abfälle über das Schadstoffmobil entsorgt werden.

Bitte entsorgen Sie die Eimer wie folgt
Leere, spachtelreine Farbeimer von Dispersionsfarbe können über die Gelbe Tonne einer Verwertung zugeführt werden. Wenn Farbreste im Eimer sind, diese bitte vollständig aushärten lassen, aus dem Eimer entnehmen und in einem Müllbeutel verpackt, über den Restabfall entsorgen. Dann kann auch dieser leere Eimer in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne.

Haben Sie Farbeimer, in denen sich fest gewordene Resten von Dispersionsfarbe befinden, die sie nicht mehr aus dem Eimer entnehmen können/wollen, bringen Sie diese am besten als Baumischabfall gegen Annahmekosten auf den kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße (Mo bis Fr 8-18 Uhr | Sa 8-14 Uhr ).

+++

Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*

* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.

Zuletzt aktualisiert: 29.10.2023 Zurück