Dämmstoffplatten

Styropor-/Styrodurdämmplatten, Sandwichplatten (mit Polyurethanschaum, PUR), Zuschnittreste, Wand- und Deckenplatten aus Abrissarbeiten
  • Entsorgungswege:
Containerdienste Ihrer Wahl

Containerdienste Ihrer Wahl

Entsorgungsfachbetriebe

Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restmüll entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Auch bei der privaten Sanierung alter Häuser sind Bauelemente aus Styropor /Styrodur/PUR als Abfall zu entsorgen, sowohl aus dem Abriss als auch Verschnittteile und Restmengen aus dem Neubau.

Es handelt sich dabei meist um ...
• Styroporwand- und Deckenplatten/-paneele aus Abrissarbeiten (EPS- und XPS-Dämmung)
• aber auch um Wannenträger, Rohrisolierungen und um
• Verbundplatten alter Bungalows (Sandwichplatten, Kern aus Polyurethanschaum | PUR) und ähnliches

Die Entsorgung von Abfällen, die im Zusammenhang mit privater und gewerblicher Bautätigkeit (Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten an Gebäuden) anfallen, gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der städtischen Abfallentsorgung. Mit der Entsorgung jeglicher Bau- und Abbruchabfälle beauftragen Sie bitte einen Entsorgungsfachbetrieb oder einen entsprechend zertifizierten Containerdienst.

Verschnittteile, Bruchstücke und kleine Mengen können auch zusammen mit anderen Bauabfälle als Baumischabfall entsorgt werden. Kostenpflichtig werden Baumischabfälle auch am kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße (Mo bis Fr 8-18 Uhr | Sa 8-14 Uhr ) angenommen.

Decken- und Dämmplatten gehören NICHT in die Gelben Säcke und Tonnen!

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Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*

* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.

Zuletzt aktualisiert: 24.10.2023 Zurück