Sperriges von Aquarium bis Zelt

Einrichtungs- und sonstige sperrige Gegenstände aus dem Haushalt
  • Entsorgungswege:
Sperrmüll-Entsorgung

Sperrmüll-Entsorgung

nach Anmeldung über die Hotline oder die Online-Anmeldung

Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restmüll entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Sperriges aus diversen Materialien, angefallen in privaten Haushalten kann nach Terminvereinbarung über die Hotline 03381 323737 oder das Online Formular vom Grundstück abgeholt werden oder alternativ als Sebstanlieferung auf dem kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße (Mo bis Fr 8-18 Uhr | Sa 8-14 Uhr ) gegen Vorlage des Personalausweises abgegeben/angeliefert werden. Das gilt zum Beispiel für folgende sperrige Gegenstände ...

• Fußbodenbeläge textiler Art, wie Teppiche, Teppichfliesen, Teppichboden und Reste vom Zuschnitt
• Fußbodenbeläge aus PVC und Linoleum-Beläge
• Hollywoodschaukel | Überdachte, bewegliche Gartensitzbank aus Holz oder Metall, freistehend mit Gerüst aus Holz oder Metall und Polstern, auch Veranda-Schaukel | zerlegt
• Katzenkratzbaum und Hasenkäfig und ähnliche sperrige Gegenstände aus dem Bereich Haustier
• Kinderwagen oder Buggy
• Markise jeder Bauart, Gestellkonstruktion aus Metall mit textiler Bespannung | zerlegt
• Matratzen und Polster alle handelsüblichen Varianten
• Schlitten, Ski, Skistöcke, Skischuhe, Snowboard
• Sonnenschirm aus Metall, auch großer Regenschirm
• Strandkorb, Sitzmöbel für den Strand und den Garten, bestehend aus einem Holzgestell mit Korbgeflecht und Stoffbespannung | zerlegt
• Tapeziertisch aus Aluminium oder Holz
• Weihnachtsbaum, Christbaum, künstlich aus Kunststoff oder Verbundwerkstoffen
• Zelte, Campingzelte, Partyzelte

Ist ein Stück für den Online-Flohmarkt dabei?
Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung/Anlieferung, ob Sie insbesondere Spiel- und Sportgeräte oder gut erhaltene Klein-/ und Gartenmöbel jemandem schenken oder spenden könnten, unter anderem mit Hilfe des Online-Flohmarktes. Sie helfen damit, das Abfallaufkommen zu reduzieren.

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Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*

* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.

Zuletzt aktualisiert: 17.10.2023 Zurück