Silikonkartuschen

überlagert, mit nicht ausgehärteten Inhalten/Restmengen, mit oder ohne Lösemittel und andere gefährliche Inhaltsstoffe; Bausilikon, Sanitärsilikon
  • Entsorgungswege:
Graue Restmülltonne und -säcke

Graue Restmülltonne und -säcke

zur Sammlung von Restabfällen

Schadstoffmobil
Schadstoffmobil
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für stark reizende Stoffe

Nie über den Restmüll entsorgen

Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Bitte die Hinweise und Gefahrenkennzeichen auf den Verpackungen beachten
Silikonkartuschen unter Druck enthalten in aller Regel gefährliche Inhaltstoffe. Sind Restmengen in den Kartuschen oder sind die kartuschen überlagert ist das Schadstoffmobil der richtige Entsorgungsweg.

Einzelne drucklose Silikonkartuschen können über die Restmülltonne entsorgt werden. Sind es jedoch viele, ist eine Entsorgung als Baumischabfall oder zusammen mit anderen Baumischabfällen (Gemischte Bau- und Abbruchabfälle) anzustreben.

Hinweis auf Regelungen der Abfallgebührensatzung über Annahmegebühren auf dem Kommunalen Wertstoffhof
Bei Anlieferung der nachfolgend genannten Abfälle sind entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link, Ziffer 9) die nach der Eingangs- und Ausgangswiegung ermittelten Entsorgungsgebühren sofort in bar zu entrichten. Für geringe Abfallmengen (Abfallgewicht unter 100 kg) wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht eine pauschale Gebühr je Anlieferung erhoben.
• Bitumenhaltige und teerhaltige Dachpappe
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sonstige behandlungsbedürftige Abfälle
• Sperrmüll*

* die Regelung, nach der Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem Wertstoffhof angeliefert werden kann ist davon nicht betroffen.

Zuletzt aktualisiert: 17.12.2024 Zurück