Gasentladungslampen

Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen
  • Entsorgungsweg:
Schadstoffmobil
Schadstoffmobil
  • Gefahrstoffhinweise:
Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die zu schweren oder tödlichen Vergiftungen führen Nie über den Restmüll entsorgen
  • Alternativer Entsorgungsweg:
Kommunaler Wertstoffhof Brandenburg
Kommunaler Wertstoffhof Brandenburg
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gasentladungslampen enthalten ein Quecksilber-Gasgemisch, das nicht an die Außenluft gelangen darf. Deshalb die Röhren auf keinen Fall zerstören. Gemäß ElektroG müssen Gasentladungslampen getrennt gesammelt und der Verwertung zugeführt werden. Abgabemöglichkeiten sind am Schadstoffmobil, auf dem Wertstoffhof Recyclingpark.

Auf keinen Fall über den Restmüllbehälter entsorgen.

Annahme auf dem kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße (Mo bis Fr 8-18 Uhr | Sa 8-14 Uhr )

Annahme von Gewerbetreibenden
Für folgende Stoffe ist ein Entgelt entsprechend der Entgeltordnung für Direktanlieferer der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link) in bar zu entrichten.
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sperrmüll aus Gewerbe
• Rost- und Kesselasche
• Auskleidungen aus feuerfesten Materialien
• Kunststoffe
• Bitumengemische
• Baustoffe auf Gipsbasis

Annahme von privaten Haushalten
Folgende Abfälle werden in haushaltsüblichen Mengen von Einwohnern der Stadt Brandenburg an der Havel kostenfrei angenommen:
• Sperrmüll
• E-Schrott
• Papier, Pappe, Kartonagen
• Kleinstmengen von Schadstoffen aus dem Haushalt

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG

Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen. Sie können selbst zu den Recyclinghöfen der Stadt gebracht werden oder werden nach Anmeldung über das Bestellsystem der SAS abgeholt.

Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.

Zuletzt aktualisiert: 23.02.2023 Zurück