Bestattung von Heim und Kleintieren
aus privatem Bereich
Was kann man tun, wenn der Familienhund oder die liebe alte Katze gestorben sind?
Der Tierarzt kann mit der Entsorgung des toten Tieres beauftragt werden. Kleine Heimtiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel und Hamster dürfen aber auf dem eigenen Grundstück begraben werden. Die Tiefe muss mindestens 80 cm betragen. Dies gilt nicht für Grundstücke in einem Wasserschutzgebiet oder wenn es in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt.
Alternativ steht Ihnen der Tierfriedhof-Gärtnerhof Matthias in Deutsches Dorf 7, 14776 Brandenburg an der Havel, zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie in der Linkliste.
Bei Großtieren oder landwirtschaftlichen Nutztieren wenden Sie sich bitte an Tierkörperbeseitigungsanstalten, wie die SecAnim GmbH. Den Kontakt entnehmen Sie ebenfalls der Linkliste.
Das Veterinäramt hilft
Bei Fragen können Sie sich an das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer 03381 58 53 61 wenden. Weitere Informationen finden Sie in der Linkliste.