Abbeizer bis Zweikomponentenkleber

allgemeine Informationen über die Entsorgung gefährlicher Abfälle in der Stadt Brandenburg an der Havel
  • Entsorgungsweg:
Schadstoffmobil
Schadstoffmobil
  • Gefahrstoffhinweise:
Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die sich schnell entzünden Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die zu schweren oder tödlichen Vergiftungen führen Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die Haut und Augen schädigen Gefahrstoffkennzeichen - gesundheitsgefährdende Stoffe Nie über den Restmüll entsorgen Nie über die Toilette entsorgen Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die die Umwelt gefährden
  • Alternativer Entsorgungsweg:
Kommunaler Wertstoffhof Brandenburg
Kommunaler Wertstoffhof Brandenburg
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle stellen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. In der Umgangssprache gibt es dafür die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall.

Bitte beachten Sie ....
• Für die Anlieferung sind fest verschlossene Gebinde bis maximal 50 Liter Fassungsvermögen zugelassen.
• Pro Einwohner und Jahr dürfen maximal 50 kg gefährliche Abfälle angeliefert werden.

Zusätzlich zu den im Abfall ABC gesondert aufgeführten gefährlichen Abfällen werden am Schadstoffmobil und auf dem Wertstoffhof die im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle und viele andere mehr angenommen ...

• Abbeizer und Ablauger
• Aufsaug- und Filtermaterialien, Putzlappen (feste fett- und ölverschmutzte/ölhaltige Betriebsmittel)
• Chemielaborkästen
• Farben, Druckfarben, Klebstoffe, die gefährliche Stoffe enthalten
• Feuerlöscher
• Foto- und Laborchemikalien
• Gebrauchte organische und anorganische Chemikalien, die gefährliche Stoffe enthalten
• Ni-Cd-Akkumulatoren gefüllt mit Lauge
• Öle und Fette, Ölfilter vom KFZ, die gefährliche Stoffe enthalten
• Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Biozide, Insektizide, Pestizide)
• quecksilberhaltige Abfälle, z. B. Fieberthermometer
• Putz-, Pflege- und Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
• Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten (z. B. Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, Ölkanister)


Annahme auf dem kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße (Mo bis Fr 8-18 Uhr | Sa 8-14 Uhr )

Annahme von Gewerbetreibenden
Für folgende Stoffe ist ein Entgelt entsprechend der Entgeltordnung für Direktanlieferer der Stadt Brandenburg an der Havel (siehe Link) in bar zu entrichten.
• Gemischte Siedlungsabfälle
• Sperrmüll aus Gewerbe
• Rost- und Kesselasche
• Auskleidungen aus feuerfesten Materialien
• Kunststoffe
• Bitumengemische
• Baustoffe auf Gipsbasis

Annahme von privaten Haushalten
Folgende Abfälle werden in haushaltsüblichen Mengen von Einwohnern der Stadt Brandenburg an der Havel kostenfrei angenommen:
• Sperrmüll
• E-Schrott
• Papier, Pappe, Kartonagen
• Kleinstmengen von Schadstoffen aus dem Haushalt

Zuletzt aktualisiert: 11.01.2023 Zurück