Abbeizer bis Zweikomponentenkleber

Informationen über die Arten und die Entsorgung gefährlicher Abfälle in der Stadt Brandenburg an der Havel
  • Entsorgungswege:
Schadstoffmobil

Schadstoffmobil

Sammlung gefährlicher Abfälle

Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für Stoffe, die sich schnell entzünden

Kennzeichen für Stoffe, die gesundheitsschädlich sind

Kennzeichen für Stoffe, die stark ätzend wirken

Kennzeichen für stark reizende Stoffe

Nie über den Restmüll entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle (vielfach sind sie flüssig) stellen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. In der Umgangssprache gibt es dafür die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall.

Gefährliche Abfälle werden am Schadstoffmobil angenommen. Außerdem können Sie beim kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße (Mo bis Fr 8-18 Uhr | Sa 8-14 Uhr ) selbst angeliefert werden. Bitte beachten Sie aber ....
• Für die Anlieferung sind fest verschlossene Gebinde bis maximal 50 Liter Fassungsvermögen zugelassen.
• Pro Einwohner und Jahr dürfen maximal 50 kg gefährliche Abfälle angeliefert werden.

Zusätzlich zu den im Abfall ABC gesondert aufgeführten gefährlichen Abfällen werden am Schadstoffmobil und auf dem Wertstoffhof die im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle und viele andere mehr angenommen ...

• Abbeizer und Ablauger
• Bitumenanstriche, Bitumenkleber, Restmengen
• Bohnerwachs, Poliermittel, Hartwachs, Restmengen, flüssig oder pastös
• Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Hygienespray, Restmengen
• Chemielaborkästen
• Farben, Druckfarben, Klebstoffe, die gefährliche Stoffe enthalten
• Feuerlöscher
• Foto- und Laborchemikalien
• Gebrauchte organische und anorganische Chemikalien, die gefährliche Stoffe enthalten
• Nagellack und Nagellackentferner, Restmengen
• Ni-Cd-Akkumulatoren gefüllt mit Lauge
• Pinselreiniger, Farblöser, Verdünner und andere lösemittelhaltige Flüssigkeiten
• Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Biozide, Insektizide, Pestizide)
• quecksilberhaltige Abfälle, wie Fieberthermometer
• Putz-, Pflege- und Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
• Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten (Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, Ölkanister)

Zuletzt aktualisiert: 25.10.2023 Zurück