Elektrofahrrad und Pedelec

Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor
  • Entsorgungswege:
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben

Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben

und/oder bundesweiten und regionalen Rücknahmesystemen

Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
Selbstanlieferung zum Wertstoffhof
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Elektrofahrräder richtig entsorgen

Elektrofahrräder, die keiner Typengenehmigung bedürfen (wie Pedelec 25), werden als Elektrogeräte eingeordnet und dürfen am Ende der Lebensdauer – genau wie die eingebauten Akkus – nicht über den Restmüll entsorgt werden.

Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht können ausrangierte Elektrofahrräder sowie Pedelecs Pedelecs ohne EU-Typengenehmigung, maximal 250 Watt sowie maximal 25 km/h, genau wie alle anderen Elektroaltgeräte aus dem Haushalt, kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.

Rücknahme durch den Händler
Auch (Fahrrad-)Händler können zur unentgeltlichen Rücknahme des ausrangierten Elektrofahrrads verpflichtet sein, insofern deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte (wie Pedelecs) mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie dort ein vergleichbares neues Produkt kaufen.

Den Akku getrennt entsorgen
Der Akku des Elektrofahrrads oder Pedelecs (es handelt sich um sogenannte Industriebatterien) muss entnommen werden. Industriebatterien werden kostenfrei von deren Vertreibern zurückgenommen. Möglicherweise ist das der Händler Ihres Elektrofahrrads, wenn er auch Ersatz-Akkus für die Elektrofahrräder vertreibt. Auch der Brandenburger Wertstoffhof August-Sonntag-Straße nimmt Industriebatterien kostenfrei zurück.

Funktionstüchtige Elektrogeräte, Elektrofahrräder und Pedelecs können Sie über unseren Flohmarkt einer weiteren Nutzung zuführen und so helfen das Abfallaufkommen zu verringern.

Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024 Zurück