Elektro-Altgeräte-Entsorgung
nach Anmeldung über die Hotline oder die Online-Anmeldung
Nie über den Restmüll entsorgen
Mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs „Open Scope“ gemäß Elektro-/Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehören ab August 2018 auch ...
• ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke - insbesondere die "Blinkschuhe" - mit fest eingebauten elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen (die nicht ohne Zerstörung ausgebaut werden können) zu den Elektroaltgeräten. Diese dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden.
• Die Energiequelle für das Blinken der Schuhe oder anderer Kleidung sind fest eingebaute Batterien oder aufladbare Akkus. Eine USB-Buchse weist auf einen eingebauten Lithium-Ionen-Akku hin.
Blinkschuhe und andere Kleidung mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen können, wie alle anderen Elektro-/Elektronikaltgeräte, zweimal im Jahr gebührenfrei auf dem kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße (Mo bis Fr 8-18 Uhr | Sa 8-14 Uhr ) selbst abgegeben werden. Außerdem werden sie nach Anmeldung über die Hotline 03381 323737 oder über das Online-Formular für die Entsorgung von Elektroschrott (siehe Link) zwei Mal im Jahr gebührenfrei abgefahren.
Ist ein Stück für den Online-Flohmarkt dabei?
Bitte prüfen Sie vor Anmeldung intakter, gut gepflegter Elektrogeräten, ob Sie diese jemandem schenken oder spenden könnten, unter anderem mit Hilfe des Online-Flohmarktes. Sie helfen damit, das Abfallaufkommen zu reduzieren.
Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.