Graue Restmülltonne und -säcke
zur Sammlung von Restabfällen
Als Restmüll ist der Anteil der Haushaltsabfälle zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und/oder, der keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen wie Bioabfall, Altpapier, Leichtverpackungen, Verpackungsglas, Elektroaltgeräten, Alttextilien, gefährlichen Abfällen oder verwertbaren Bau- und Abbruchabfälle zugeordnet werden kann.
• Asche, Kohlenasche
• Bettfedern
• Einwegrasierer, Einwegspritzen, Einwegfeuerzeuge und diverse andere Einwegartikel
• Fahrradreifen, Fahrrad- und Motorradhelm
• Fotopapier und überlagerte, alte Fotos
• Geschirr (Teller, Tassen, Becher, Schüsseln und ähnliches aus Porzellan, Steingut, Ton)
• Haushaltsglas (Trinkgläser für Wein, Bier, Saft, Vasen, Glasschalen, Glaskannen und ähnliches)
• Haushaltskristall (Vasen und Schalen aus Kristall, Bleikristall)
• Mundschutzmasken
• Schallplatten, Vinylplatten, Musikkassetten, Disketten, Tonbänder
• Schuhe aller Art, Gummistiefel, Pantinen, Sportschuhe, nicht mehr tragbar
• Staubsaugerbeutel, Kehricht, Straßenkehricht
• Thermobehälter
• Tupperware Behältnisse jeder Art
• Verbandsmaterialien aus privaten Anwendungen (Mullbinden, Pflaster, Bandagen und ähnliches)
• Wachstuch (Tischdecken und ähnliches aus Textil-/Kunststoffverbundgewebe)
• Weihnachtsdekorationen (Christbaumkugeln, Lametta und ähnliches)
• Windeln (Pampers, Wegwerfwindeln)
• Zahn- und andere Bürsten
• Zigarettenkippen und -asche