Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben
und/oder bundesweiten und regionalen Rücknahmesystemen
Kennzeichen für Stoffe, die gesundheitsschädlich sind
Kennzeichen für stark reizende Stoffe
Nie über den Restmüll entsorgen
Nie über die Toilette entsorgen
Altöl ist gefährlicher Sonderabfall, dessen Entsorgung die Altölverordnung regelt.
Zum Altöl gehören gebrauchte Schmier- und Kühlöle auf Mineralölbasis aus Motoren, Getrieben, Turbinen und ähnliche Altöle enthalten bis zu 20% Zusatzstoffe (Korrosionsschutz, Antischaum), Lösemittel, Schwermetalle (Blei, Zink, Eisen, Barium), Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), chlorierte Kohlenwasserstoffe und Wasser. Altöl vom Kfz nicht mit anderen Ölen oder anderen Flüssigkeiten vermischen, Altöle müssen sortenrein gesammelt und entsorgt werden. Etwa 1 Liter Altöl kann 1 Mio. Liter Trinkwasser verunreinigen.
Lassen Sie den Motorölwechsel bei Ihrem Kfz bei einer Tankstelle oder Fachwerkstatt durchführen, da hier eine umweltgerechte Altölentsorgung garantiert wird. Führen sie den Ölwechsel selber durch, geben Sie das Altöl dort ab, wo Sie das neue gekauft haben. Bei Rückgabe ist der Kaufbeleg vorzulegen.
Gefährliche Abfälle werden am Schadstoffmobil angenommen. Außerdem können Sie beim kommunalen Wertstoffhof der Stadt Brandenburg an der Havel, August-Sonntag-Straße (Mo bis Fr 8-18 Uhr | Sa 8-14 Uhr ) selbst angeliefert werden.
Bitte beachten Sie aber ....
• Für die Anlieferung sind fest verschlossene Gebinde bis maximal 50 Liter Fassungsvermögen zugelassen.
• Pro Einwohner und Jahr dürfen maximal 50 kg gefährliche Abfälle angeliefert werden.